Gauß, noch für die Anlage des .Krankenhauses zweckmäßig ist, andererseits Zweifel darüber besteht, ob seitens der Stadtgemeinde die ganze Parzelle Nr. 298 zur Verfügung gestellt ist oder nur das absolut für das BezirkskrankenhanS und die Anlagen hiezu erforderliche Areal dieser Parzelle, wird von der Amtsversammlnng
beschloss en:
1) daß die Amtskörperschaft an die Stadtgemeinde das Ansinnen stellt, daß diese die ganze Parzelle Nr. 298 im Lemberg der Amtskörperschaft schenkt und sich nur
das Recht Vorbehalt, in diesem Areal ohne weitere Entschädigung Straßen in Gemäßheit des zu genehmigenden Ortsbauplans anzulegcn;
2) den Ausschuß zu ermächtigen, von Ziegler Rauscr die Parzelle Nr. 297 um den mit demselben bis jetzt vereinbarten Preis von 2 050 ^ und von dem Spitalmeister Gauß, sowie von der Witwe Müller das zur Arrondierung des Areals der Amtskörperschaft weiter erforderliche Gelände zu erwerben, sofern die Stadt- gemeindc Nagold jetzt schon die Zufahrtsstraße zum Bezirkskrankenhaus entlang dem Bahnkörper herstellt, eventuell das südlich der Parz.-Nr. 298 liegende erforderliche Areal;
9) der Stadtgemeinde Nagold zur Herstellung der Zufahrtsstraße entlang des Bahnkörpers bis zur Parz. Nr. 298 zunächst einen Beitrag in der Höhe der Differenz der Ansführungskosten dieser Zufahrtsstraße gegenüber der ordnungsmäßigen Herstellung der Lembergs-Zufahrtsstraße nnt der Bedingung zu gewähren, daß dieser Beitrag seitens der Stadtgemeinde Nagold an deni Tag wieder der Amtskorporation in vollem Betrag znrückerstattet wird, an welchem die Stadtgemeinde »ach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet ist, diese Zufahrtsstraße entlang des Bahnkörpers bau- planmäßig herzustellen.
8 23.
Da es zweckmäßig erscheint, daß jetzt schon für den Betrieb und das Rechnungswesen des Bezirkskrankenhanses ein Kassier ausgestellt, sowie daß jetzt schon der Bezirkskranken- Hans-Arzt gewählt wird, wird dem Antrag des Ausschusses entsprechend
beschlossen:
Sofort die Wahl des Rechners für die Krankenhaus- Verwaltung und des Arztes des Bezirkskrankenhanses und zwar in geheimer Abstimmung vorznnehmen.
Nach dem Resultat der Stimmzählnng wird Oberamtspfleger Rapp mit 27 Stimmen zum Rechner des Bezirkskrankenhauses
und
Stadtarzt IB-. Fricker in Nagold mit 27 Stimmen zum Arzt des Bezirkskrankenhanses gewählt.
Der Amtsvers.-Ausschuß wird beauftragt, mit dem Rechner und dem Arzt Dienstverträge zu vereinbaren und der nächsten Amtsversammlung zur Genehmigung vorzulegen.
Die Festsetzung der Belohnung des Rechners und des Arztes soll später erfolgen.
In der Wohnung des Rechners und Arztes des Bezirkskrankenhauses soll aus Rechnung der Amtskörperschast ein Telephon eingerichtet und erhalten werden.
Ferner wird der Ausschuß ermächtigt, für die Ausführung des Bezirkskrankenhausbaues einen tüchtigen Bauführer zu bestellen, sowie die sämtlichen Ban- und Einrichtnngs- arbeiten zu vergeben und auszuführen.
8 24.
Da von dem seitens der Amtskorporation für den Auskauf von Original-Simmenthaler-Farren ausgesetztcn Beitrag von 1000 ^ im Etatsjahr 1897/98 nichts vergeben werden konnte, wird mit Rücksicht darauf, daß in den nächsten Jahren infolge Aenderung des FarrenhaltungSgesetzes voraussichtlich viele Gesuche um Beiträge zu erwarten sind, wird beschlossen:
den vorjährigen Beitrag für genannten Zweck auch noch im neuen Etatsjahr zur Verfügung zu stellen.
Bezüglich der Zuwendung von Beiträgen soll künftighin daran sestgehaltc ii werden, daß den Gemeinden für die An- schaffuiig' von Original-Simmenthaler-Farren Beiträge bis