Gauß, noch für die Anlage des .Krankenhauses zweckmäßig ist, andererseits Zweifel darüber besteht, ob seitens der Stadt­gemeinde die ganze Parzelle Nr. 298 zur Verfügung gestellt ist oder nur das absolut für das BezirkskrankenhanS und die Anlagen hiezu erforderliche Areal dieser Parzelle, wird von der Amtsversammlnng

beschloss en:

1) daß die Amtskörperschaft an die Stadtgemeinde das Ansinnen stellt, daß diese die ganze Parzelle Nr. 298 im Lemberg der Amtskörperschaft schenkt und sich nur

das Recht Vorbehalt, in diesem Areal ohne weitere Entschä­digung Straßen in Gemäßheit des zu genehmigenden Orts­bauplans anzulegcn;

2) den Ausschuß zu ermächtigen, von Ziegler Rauscr die Parzelle Nr. 297 um den mit demselben bis jetzt ver­einbarten Preis von 2 050 ^ und von dem Spital­meister Gauß, sowie von der Witwe Müller das zur Arrondierung des Areals der Amtskörperschaft weiter erforderliche Gelände zu erwerben, sofern die Stadt- gemeindc Nagold jetzt schon die Zufahrtsstraße zum Bezirkskrankenhaus entlang dem Bahnkörper herstellt, eventuell das südlich der Parz.-Nr. 298 liegende er­forderliche Areal;

9) der Stadtgemeinde Nagold zur Herstellung der Zu­fahrtsstraße entlang des Bahnkörpers bis zur Parz. Nr. 298 zunächst einen Beitrag in der Höhe der Differenz der Ansführungskosten dieser Zufahrtsstraße gegenüber der ordnungsmäßigen Herstellung der Lem­bergs-Zufahrtsstraße nnt der Bedingung zu gewähren, daß dieser Beitrag seitens der Stadtgemeinde Nagold an deni Tag wieder der Amtskorporation in vollem Betrag znrückerstattet wird, an welchem die Stadt­gemeinde »ach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet ist, diese Zufahrtsstraße entlang des Bahnkörpers bau- planmäßig herzustellen.

8 23.

Da es zweckmäßig erscheint, daß jetzt schon für den Be­trieb und das Rechnungswesen des Bezirkskrankenhanses ein Kassier ausgestellt, sowie daß jetzt schon der Bezirkskranken- Hans-Arzt gewählt wird, wird dem Antrag des Ausschusses entsprechend

beschlossen:

Sofort die Wahl des Rechners für die Krankenhaus- Verwaltung und des Arztes des Bezirkskrankenhanses und zwar in geheimer Abstimmung vorznnehmen.

Nach dem Resultat der Stimmzählnng wird Oberamts­pfleger Rapp mit 27 Stimmen zum Rechner des Bezirks­krankenhauses

und

Stadtarzt IB-. Fricker in Nagold mit 27 Stimmen zum Arzt des Bezirkskrankenhanses gewählt.

Der Amtsvers.-Ausschuß wird beauftragt, mit dem Rechner und dem Arzt Dienstverträge zu vereinbaren und der nächsten Amtsversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

Die Festsetzung der Belohnung des Rechners und des Arztes soll später erfolgen.

In der Wohnung des Rechners und Arztes des Bezirks­krankenhauses soll aus Rechnung der Amtskörperschast ein Telephon eingerichtet und erhalten werden.

Ferner wird der Ausschuß ermächtigt, für die Ausfüh­rung des Bezirkskrankenhausbaues einen tüchtigen Bauführer zu bestellen, sowie die sämtlichen Ban- und Einrichtnngs- arbeiten zu vergeben und auszuführen.

8 24.

Da von dem seitens der Amtskorporation für den Aus­kauf von Original-Simmenthaler-Farren ausgesetztcn Beitrag von 1000 ^ im Etatsjahr 1897/98 nichts vergeben werden konnte, wird mit Rücksicht darauf, daß in den nächsten Jahren infolge Aenderung des FarrenhaltungSgesetzes voraussichtlich viele Gesuche um Beiträge zu erwarten sind, wird beschlossen:

den vorjährigen Beitrag für genannten Zweck auch noch im neuen Etatsjahr zur Verfügung zu stellen.

Bezüglich der Zuwendung von Beiträgen soll künftighin daran sestgehaltc ii werden, daß den Gemeinden für die An- schaffuiig' von Original-Simmenthaler-Farren Beiträge bis