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Zu dem am 30. Nov. / 4. Dez. 1895 zwischen den bürgerlichen Kollegien und der Ortsarmenbehörde Enzthal einerseits und I)r. mod. Teufel in Wildbad andererseits abgeschlossenen Vertrag über die ärztliche Behandlung der Gemeinde Enzthal giebt die Amtsversammlung ihre Zustimmung, ermächtigt jedoch den Ausschuß zur Einleitung und zum Abschluß von Vereinbarungen über eine günstigere ärztliche Versorgung der Gemeinde Enzthal.
Zur Beurkundung:
K. Overamt.
Ritter, A.-V.
Schriftführer
Mutschler.