8 6.

Nach Art. 20 des Ausführungsgesetzes zum Gerichts­verfassungs-Gesetz vom 24. Januar 1879 ist ein Ausschuß für die Wahl der Schössen und Geschworenen durch die Amtsversammlung zu wählen für das Jahr 1890/91.

Gewählt wurden durch Zuruf:

Stadtschultheiß Brodbeck von Nagold,

Schultheiß Gänßle von Walddorf,

Schultheiß Gärtner von Sulz,

Amtsnotar D engl er von Altensteig,

Gemeinderat Schuon von Nagold,

Stadtschultheiß Krauß von Haiterbach,

Schultheiß Dengler von Ebhausen.

8 7 -

Regulierung der Vergütungssätze für Naturalquartiere betreffend.

Die Amtsversammlung beschließt: r unter der Voraussetzung, daß auch von den beteiligten Ge- j meinden die gleiche Vergütung gewährt werde, folgende Ver- « gütungssätze zuzuschießen:

' a) für Dach und Fach pro Mann 30

b) für Offiziere ohne Unterschied des Grads 40

o) für Stallmiete pro Pferd 20

8 8 .

Belohnung der Ortsvorsteher und Polizeidiener für den Einzug der Beiträge zur Dienstbotenkrankenkasse betreffend.

Die Amtsversammlung genehmigt den vom Amtsver- sammlungs-Ausschuß unterm 16. März 1889 gestellten An­trag mit der Bestimmung, daß die Ausbezahlung erfolgen solle auf Grund einer vom Kassier der Krankenpflege-Ver­sicherung angestellten Berechnung und nach vorausgcgangener Dekretur durch den Amtsversammlungs-Ausschuß.

Der Antrag des Amtsversammlungs-Ausschusses vom 16. März 1889 lautet:

Es wird in Beratung gezogen die Frage, welche Ge. bühren den Ortsvorstehern und den Polizeidienern für das Einziehen der Beiträge zur Dienstbotenkrankenkasse für das Kalenderjahr 1888 gewährt werden sollen."

Der Amtsversammlungs-Ausschuß beschließt einstimmig:

Es solle bei der Amtsversammlung der Antrag gestellt werden, daß die Polizeidiener vom Jahre 1888 4°/o der eingezogenen Beträge als Belohnung erhalten.

Vom 1. Januar 1889 ab sollen die Ortsvorsteher und Polizeidiener je 5°/a Einzugsgebühren erhalten.

Bezüglich der Belohnung der Ortsvorsteher vom Jahre 1888 wird mit Rücksicht auf den Kassenstand eine Verzichts­leistung vorausgesetzt."

8 9.

Die Amtsversammlung genehmigt den vom Amtsver­sammlungs-Ausschuß unterm 14. d. Mts (Prot.-Blatt 102) gestellten Antrag, wonach

1. die Farrenschau für die Zukunft in Uebereinstimmung mit dem von den Mitgliedern des landw. Vereins-Ausschus­ses abgegebenen mündlichen Gutachten jeweilig in der Zeit vom 15. April bis 1. Juni vorgenommen werden solle.

2. wornach genehmigt werden solle, daß die Farrenschau- Kommission aus Anlaß ihrer Anwesenheit in den einzelnen Gemeinden des Bezirks zum Zweck der Vornahme der Far­renschau auch die Funktionen einer Schaubehördc für die Zuchtviehgenoffenschaft Nagold übernehme.

8 10 .

Die Amtsversammlung genehmigt den Beschluß des Amtsversammlungs-Ausschusses, wornach

1. die Summe von 2026 32 Amtsvergleichungs­

kosten 1890/91 in den Etat eingesetzt und von der Amts­pflege an die einzelnen Gemeinden ausbezahlt werden solle, wonach

2. bei einer Gesamteinnahme von 4471 ^ 13 und

bei einer Gesamtausgabe von 69,536 25 einschließ-