8 6.
Nach Art. 20 des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungs-Gesetz vom 24. Januar 1879 ist ein Ausschuß für die Wahl der Schössen und Geschworenen durch die Amtsversammlung zu wählen für das Jahr 1890/91.
Gewählt wurden durch Zuruf:
Stadtschultheiß Brodbeck von Nagold,
Schultheiß Gänßle von Walddorf,
Schultheiß Gärtner von Sulz,
Amtsnotar D engl er von Altensteig,
Gemeinderat Schuon von Nagold,
Stadtschultheiß Krauß von Haiterbach,
Schultheiß Dengler von Ebhausen.
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Regulierung der Vergütungssätze für Naturalquartiere betreffend.
Die Amtsversammlung beschließt: r unter der Voraussetzung, daß auch von den beteiligten Ge- j meinden die gleiche Vergütung gewährt werde, folgende Ver- « gütungssätze zuzuschießen:
' a) für Dach und Fach pro Mann 30
b) für Offiziere ohne Unterschied des Grads 40
o) für Stallmiete pro Pferd 20
8 8 .
Belohnung der Ortsvorsteher und Polizeidiener für den Einzug der Beiträge zur Dienstbotenkrankenkasse betreffend.
Die Amtsversammlung genehmigt den vom Amtsver- sammlungs-Ausschuß unterm 16. März 1889 gestellten Antrag mit der Bestimmung, daß die Ausbezahlung erfolgen solle auf Grund einer vom Kassier der Krankenpflege-Versicherung angestellten Berechnung und nach vorausgcgangener Dekretur durch den Amtsversammlungs-Ausschuß.
Der Antrag des Amtsversammlungs-Ausschusses vom 16. März 1889 lautet:
„Es wird in Beratung gezogen die Frage, welche Ge. bühren den Ortsvorstehern und den Polizeidienern für das Einziehen der Beiträge zur Dienstbotenkrankenkasse für das Kalenderjahr 1888 gewährt werden sollen."
Der Amtsversammlungs-Ausschuß beschließt einstimmig:
Es solle bei der Amtsversammlung der Antrag gestellt werden, daß die Polizeidiener vom Jahre 1888 4°/o der eingezogenen Beträge als Belohnung erhalten.
Vom 1. Januar 1889 ab sollen die Ortsvorsteher und Polizeidiener je 5°/a Einzugsgebühren erhalten.
Bezüglich der Belohnung der Ortsvorsteher vom Jahre 1888 wird mit Rücksicht auf den Kassenstand eine Verzichtsleistung vorausgesetzt."
8 9.
Die Amtsversammlung genehmigt den vom Amtsversammlungs-Ausschuß unterm 14. d. Mts (Prot.-Blatt 102) gestellten Antrag, wonach
1. die Farrenschau für die Zukunft in Uebereinstimmung mit dem von den Mitgliedern des landw. Vereins-Ausschusses abgegebenen mündlichen Gutachten jeweilig in der Zeit vom 15. April bis 1. Juni vorgenommen werden solle.
2. wornach genehmigt werden solle, daß die Farrenschau- Kommission aus Anlaß ihrer Anwesenheit in den einzelnen Gemeinden des Bezirks zum Zweck der Vornahme der Farrenschau auch die Funktionen einer Schaubehördc für die Zuchtviehgenoffenschaft Nagold übernehme.
8 10 .
Die Amtsversammlung genehmigt den Beschluß des Amtsversammlungs-Ausschusses, wornach
1. die Summe von 2026 32 Amtsvergleichungs
kosten 1890/91 in den Etat eingesetzt und von der Amtspflege an die einzelnen Gemeinden ausbezahlt werden solle, wonach
2. bei einer Gesamteinnahme von 4471 ^ 13 und
bei einer Gesamtausgabe von 69,536 25 einschließ-