Gemeinderat Großmann in Haiterbach,

Kronenwirt Maier in Nagold,

Schultheiß Bühl er in Nothfelden,

Waldhornwirt Keppler in Ebhausen,

Gemeinderat Kirn in Walddorf,

Gemeinderat Haarer in Wildberg.

8 - 10 .

In die durch Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 4. Mai 1877 Amtsbl. S. 169 vorgeschriebcne Oberamts­quartier-Kommission wurde gewählt auf die Jahre 1889/90 bis 1894/95:

Stadtschultheiß Mutschler in Wildberg,

Schultheiß Den gl er in Ebhausen;

Stellvertreter:

Schultheiß Wurst in Gültlingen,

Stadtpfleger Knorr in Haiterbach.

8 - 11 -

Die Wahl des bürgerlichen Mitglieds der K. Ober- Ersatz-Kommission und dessen Stellvertreters für die Kalen­derjahre 1890, 1891 und 1892 wurde heute in geheimer Abstimmung und abgesonderter Wahlhandlung vorgenommen.

Es wurden gewählt:

Fabrikant Sann Wald in Nagold mit 29 Stimmen, Stellvertreter:

Schultheiß Killinger in Rohrdorf mit 26 Stimmen.

8 - 12 .

In Abwesenheit des Rechners wird die Amtspflcg- rechnung 1887/88 publiciert, ebenso die halbjährigen Ueber- sichten über die Einnahmen und Ausgaben der Ämtspflege.

Erinnerungen werden von der Amtsversammlung aus diesem Anlaß nicht erhoben; auch den Rccessen zur Amts­pflegerechnung Pro 1887/88 wurde nichts beigefügt.

Der Amtsvcrsammluug werden sodann weiter vor­getragen, die vom Amtsversammlungs-Ausschuß aus Anlaß der am 15. März d. I. erfolgten Vorprüfung der Amts- pflegc-Rechnung 1887/88 aufgeworfenen Fragen und die dazu gefaßten Beschlüsse, die folgendermaßen lauten:

1) Erscheint es nicht als wünschenswert, daß der Zinsfuß der Passiv-Kapitalien der Amtskorporation auf 3V,°/o herabgesetzt werde?

Bezüglich der Frage zu Zff. 1 glaubt der Amts­versammlungs-Ausschuß, daß zunächst noch ein Jahr mit der Beschlußfassung zugewartet werden solle.

2) Berechtigt die alle Jahre größer werdende Ausgabe für Bezirkswertzcichen nicht zu der Annahme, daß zahlreiche mißbräuchliche Verwendungen von Bezirks­wertzeichen Vorkommen?

3) Der in der Rechnung laufende Ausgabe-Posten mit 17 ^^5 an den jeweiligen Präzeptor in Nagold soll, da ein Rechtsgrund für diese Leistung nicht nach­weisbar ist, mit dem Eintritt der Vakatur der Stelle zurückgezogen werden.

Der Amtsversammlungs-Ausschuß

beschließt zu Ziff. 2 und 3:

Es sollen in einer kommenden Sitzung die Fälle ge­nau festgestellt werden, in welchen die Verwendung von Bezirkswertzeichen seitens der Ortsvorsteher als zulässig er­scheine.

Weiterhin solle bei der Amtsversammlung der Antrag gestellt werden, es solle in Sachen der gemeinsamen Orts­krankenkassen Nagold und Altensteig der Gebrauch von Bezirkswertzeichen als unzulässig bezeichnet werden. Die Amts­versammlung ist mit diesen Beschlüssen durchaus einverstanden.

8 - 13 .

Regulierung der Vergütungssätze für Naturalquarticre betreffend.

Die Amtsversammlung

beschließt

unter der Voraussetzung, daß auch von den beteiligten Ge­meinden die gleiche Vergütung gewährt werde, folgende Ver­gütungssätze zuzuschießen:

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