Zum bürgerlichen Mitglied der Ober-Ersatzcommission wurde gewählt:
Stadtschultheiß Richter von Altenstaig; als Stellvertreter:
Stadtschultheiß Engel von Nagold und Stadtschultheiß Seeger von Wildberg.
Die von dem Amtsversammlungsausschuß gefaßten Beschlüsse und Anträge werden der Plenarversammlung eröffnet, bezw. genehmigt, und zwar:
Periodische Untersuchung des baulichen Zustandes der Schnllehrerwohnungen durch Oberamtsbaumeister Schuster.
Aenderung des Landpostboten-Vertrags.
Aufstellung des Wundarzts Lindmaier als Oberamtswundarzts-Amtsverweser.
Verwilligung eines Beitrags an den Bazar zu Förderung der Krankenpflege.
Erhöhung des Beitrags zu den Heizkosten des Amtsdieners GutcLnnst,-von 50 fl^auf 120 c/L Verwilligung eines Beitrags an die Gemeinde Spielberg behufs Unterbringung des epileptischen Gall in der Anstalt zu Stetten.
Aussetzung von Prämien an Polizeidiener und Verwilligung einer, außerordentlichen Belohnung von 10 an den Stations-Commandanten Bader.
Verwilligung eines Beitrags zu den Schnttabräumungskosten in Wildberg in Folge des Brandfalls am 23. August 1874.
Aufnahme eines Darlehens zu Bezahlung der Kosten der Correktion der Nagold - Haiterbacher Straße im Betrag von 9000 <^-
Verwandlung der Besoldungen der Corporationsdiener ins Marksystem.
Uebernahme der Jmpfkosten auf die Corporations-Casse.
Aufstellung des Amtspflegers Manlbetsch zu Besorgung der Couvertabgabe für den Landpost- boten-Verkehr in Folge Uebereinkunft mit der Postdirektion.
Wahl einer Commission zu Entwerfung einer Fenerlöschordnung im Oberamts-Bezirk. Unentgeltliche Abtretung von Guts-Abschnitten auf Pfrondorfer Markung an die Gemeinde Pfrondorf. Ablösung der Brücken- und Pflastergelder von Nagold, Altenstaig und Simmersfeld.
Wiederholter Bewerber-Aufruf zu Aufstellung eines Oberamtswundarztes.
Verwilligung von Beiträgen an diejenigen Gemeinden, in welchen organistrte Feuerwehren bestehen, beziehungsweise gegründet werden.
Genehmigung der Amtsvergleichungskosten 1874 75 im Betrag von 488 fl. 27 kr.
Genehmigung des Amtscorporations-Etat pro 1875,76 mit der Amtsschadens-Umlage von 24000 Festsetzung der Taxen für Vergütung der Quartierleistung, und zwar:
für 1 Wagenpferd . . . . 3 10
für 1 Mann.1 -L 20
für 1 Gefährt.1
Feststellung der Gebühren für den Oberamtsbaumeister, und zwar:
I. Für auswärtige Verrichtungen:
an Taggeld, Diäten und Reisekosten auf 1 Tag — 24 Stunden 10 -L auf '/, Tag --- weniger als 8 Stunden.7 -ck
II. Für Begutachtung von Bau-Gesuchen:
». für ein neues Wohnhaus nebst Fertigung der Bauvorschriften in äuplo 1 75 L bis 4
d. für eine neue Scheune 1 40 L bis 2 50 L
e. für ein kleines Neben-Gebäude und Reparaturen, z. B. Verschindelung an Gebäuden jeder Art,
90 L bis 1 50 L
<1. für Fertigung von Ueberschlägen von 100 Ueberschlagssumme 50 ^
III. Für Verrichtungen im Wohnort auf 1 Tag 6 ^
Beiträge an Gemeinden zur Fürsorge für Geisteskranke rc. auf Grund der Bestimmungen des Art. 21 des Ausführungs-Gesetzes zum Unterstützungs-Wohnsitz-Gesetz vom 6. Juni 1870. Erhöhung der Einzugsgebühr des Amtspflegers von der Staatssteuer und Amtsschaden.
In die Commission zu Regelung der Grundsätze und Ausführung zu allgemeiner Vertheilung der Einquartirung im Oberamtsbezirke während des Friedensstandes wurden gewählt: Verwaltungs-Aktuar Wurst von Nagold,
Schultheiß Theurer von Spielberg;