dem vr. Römer die Aufrechnung von Reisekosten nicht zuzulasson, vielmehr es -eidem Beschluß der Amts- Versammlung vom 12. Juli 1849 zu belassen.
2. Wahl des Gottlieb Friedrich Beutelsbacher von Marbach zum Kaminfeger in Altenstaig, für den Bezirk Altenstaig und Zutheiluug der Gemeinden Sulz und Gültlingen zu dem Kaminfegerbezirk Wildberg, gegen Bezug der bisherigen Taxen und Gebühren.
3. Vortrag des Oberamtmanns über die Gehalts-Vcrhältuisse des Oberamtswnndarzts Lohß und den damit verbundenen Funktionen, mit
Beschluß:
1. Den Gehalt des Oberamtswundarzts Lohs? in Nagold vom I. Juli 1873 an von bisherigen 150 fl. auf 200 fl. zu erhöhen, dagegen Reisekosten nicht zu verwilligen.
2. Demselben zur Verpflichtung zu machen, außer unentgeltlicher chirurgischer Behandlung der Landjäger und armer Gefangener sämmtliche Armen, soweit sie nicht von den Distriktsärzten in Altenstaig und Wildberg zu behandeln sind, mögen sie Angehörige des deutschen Reichs oder Ausländer sein, mögen sie der betr. Gemeinde, wo sie erkranken, mit Heimathrecht angehören oder nicht, gegen sein fixes Wartgeld ohne alle »nd jede weitere Anrechnung in wund- und geburtshilflichen Fällen unweigerlich zu behandeln.
3. Demselben die Verpflichtung aufzuerlegeu, um daS ihm ausgesetzte Fix- und Wartgeld die Armen der Distrikte Altenstaig und Wildberg in demselben Umfang wie zu Ziffer 2. im Falle der Verhinderung des eine» oder andern Distriktsarztes, sei es durch Krankheit oder einer andern Ursache ebenfalls in chirurgischen und geburtshilflichen Fällen ohne alle und jede weitere Anrechnung in Behandlung zu nehmen.
4. Erhöhung der fixen Besoldung des Amtspflegers von 460 fl. auf 500 fl. vom 1. Juli 1872 an.
5. Gesuch des Oberfeuerschauers Wälde von der Obernmtästadt um Erhöhung seines Tag- geldes und Beschluß: Dasselbe von 4 fl. ans 5 fl. zu erhöhe», hiebei aber die Erwartung nuszusprechen, daß der Umgang, übrigens unbeschadet der Pünktlichkeit, beschleunigt werde, da der angegebene Zeitaufwand im Verhältnis; der Zahl der Hauptgebäude von 329 und der Nebengebäude von 228 etwas zu hoch erscheint.
6. Beschluß, ans die Bitte des Oberamtsdieners und Gefangenenwärters Gntekunst um Erhöhung der Einschreibgebühren und des Wartgeldes einzugehen, und erstere von 12 kr. aus 18 kr. und letztere von 6 kr. auf 9 kr. zu erhöhen.
7. In Absicht ans die Wahl des Oberamtsbaumeisters wurde beschlossen:
n. Den Werkmeister, Oberfeuerschaucr und Oberamtswegmeister Ehr. Blum, sowie den Werkmeister H. Schuster, welch letzterer bisher in provisorischer Weise die Oberfeuerschauer- und Oberamtswegmeisterstelle versah, zu Oberamtsbaumeisteru zu wählen, sich jedoch halbjährige Kündigung vorzubehalten.
b An der Cintheilung der bisherigen Distrikte, vorderer, Hinterer Bezirk, welch ersterer Blum — letzterer Schuster bisher versah, nichts zu ändern.
r Den beiden Oberamtsbaumeistern einen fixen Gebalt von zusammen 900 fl. auszusetzen und zwar in der Art, daß in Rücksicht der besonderen Verhältnisse des hintern Bezirks, und da H. Schuster, Werkmeister, die Begutachtung der Wasserbausachen obliegt, dem Schuster 500 fl. und dem Werkmeister Blum 400 fl. zu Theil werden, womit sich beide einverstanden erklärt haben.
<1. Die bereits entworfenen und beschlossenen Instruktionen für den Oberaintsbaumeister, welche über die Verpflichtung und Obliegenheiten derselben im ganzen und einzelnen, sowie über deren Reisekosten, Taggelder und Gebühren, soweit sie solche anzurechnen berechtigt sind, des Näheren enthält, vorerst zu belassen, vorbehältlich einer Revision auf in Aussicht gestellten Antrag von Seiten der Gewählten.
« Dem K. Oberamt anheimzugebei., im Falle der eine oder der andere Oberaintsbaumeister mit seinen Geschäften in Verzug kommen sollte, den Blum in den Bezirk des Schusters und umgekehrt zu verwenden.
8 - 14 .
Zu Bestreitung außerordentlicher Kosten für Straßendecken wird der Ausschuß zu Aufnahme eines Anlehens von 20,000 fl. vorbehältlich der Nachweisung der Verwendung legitimirt.
Zur Beurkundung:
Königs. Hberamt.
Giintuer.