8. 4.

Ms sachverständige Schätzer für Hagelschadens-Abschätzungen fürs Jahr 187273 wurden durch Zuruf erwählt:

1. Schultheiß Gänßle von Walddorf,

2. Rathsschreiber Kübler von Ueberberg,

3. Schultheiß Herrmann voii Effriugen,

4. Schultheiß Widmann von Gültlingeu,

5». Alt Traubenwirth Majer von Altenstaig,

6. Stadtpfleger Günther von Nagold,

7. Abraham Sch old er von Nagold,

8. Alt Hirschwirth Klein von Nagold.

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Oberaintnian» setzt die Plenarversammlung von den von dem Amtsversammlungs-Ausschuß gefaßten Beschlüssen und Anträgen in Kenntnis; und zwar vom 25. Mürz d. I.:

§. I. Die Bedienung der Parzellen durch die Landpost und den hierüber mit der K. Post­direktion abgeschlossenen Vertrag, welcher auch die Genehmigung der K. Kreisregierung erhalten hat.

§. 2. Die von der K. Kreisregierung ausgesprochene Genehmigung der Beschlüsse vom 7. März d. I. in Betreff der Veränderung des Wildberger Kaminfeger-Distriks (Lostrennung der Orte Ebershardt, Warth und Wenden vom Bezirk Altenstaig und Zutheilung derselben zum Bezirk Wildberg), der Be­theiligung der Amtscorporation an den Kosten des Neubaus oder der durchgreifenden Korrektion von Nachbarschaftsstraßen und Gehalts-Erhöhung des Amtspflegers.

8 - 6 .

Oberamtmann macht auf die Bestimmung des Art. 57, Abs. 2 des Gesetzes vom 27. Dezember 1871, Aenderungen des Polizeistrafrechts bei Einführung des Reichsstrafgesetzbuchs betreffend, aufmerksam, wornach bezirks- und ortspolizeiliche Vorschriften binnen Jahresfrist vom 7. Januar 1872 an einer Revision zu unterwerfen sind.

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Auf die Bitte des Oberamtsdieners Gutekunst dahier um Verbesserung seiner Lage wurde beschlossen: es soll demselben vom 1. Juli d. I. an, übrigens in widerruflicher Weise, statt der Ver­gütung für 1 Klftr. tannen Holz ein Beitrag von 50 fl. zur Beheizung aus der Amtspflegkasse bewilligt sein und ausbezahlt werde».

8 - 8 -

Oberamtmann verliest einen Erlaß der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins vom 13. Juni d. I., betreffend die Lehrkurse für Krankenpflegerinnen im Krankenhaus Heilbronn, und ladet die Orts­vorsteher ein, den; Oberamt geeignete Persönlichkeiten zu bezeichnen.

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Oberamtmann trägt die schriftliche Bitte der Witwe Christiane Walz von Unterschwandorf um Unterstützung für die Verpflegung der pockenkrank gewordenen Aamilie des Carl Reichert von Schie­tingen vor.

Beschluß: Die Witwe Walz abzuweisen und ihr zu überlassen, sich zunächst an die Gemeinde zu wenden, jedoch soll der Amtsversammlungs-Ausschuß, beziehungsweise das Oberamt, ermächtigt sein, wenn die Gemeindebehörde die Ansprüche derselben für begründet hält und einen Ersatz nachsucht, die Amtspflege zur Ausbezahlung dieser Summe zu legitimeren.

8- io.

Oberamtmann legt das Gesuch der Gemeinde Unterschwandorf um Unterstützung zum Zwecke der Versorgung ihrer Armen, namentlich der blinden Rosine Harburger vor, worauf beschlossen wurde:

Der Gemeinde Unterschwandorf in widerruflicher Weise einen Beitrag zu ihrer Armenunter­stützung von 25 fl. aus der Amtspflege zu bewilligen und zwar pro 187273 erstmals.

8- ii.

Der Amtsversammlungs-Deputirte Gemeinderath Wurst bringt den Antrag ein, daß der früher gefaßte Beschluß der Amtsversammlung, wornach ein Oberamtsbaumeifter durch Wahl aufgestellt werden