Hermann Scheurer, Nagold Vor 50 Jahren: Die erste Wahl zur Kreisversammlung nach dem Krieg und deren erste Sitzung Der demokratische Neuauf­bau nach dem letzten Krieg begann im französisch be­setzten Gebiet Anfang 1946. Der Grundgedanke war da­bei, diesen Prozeß von un­ten nach oben, das heißt, von den Gemeinden als den kleinsten politischen Einhei­ten über die Kreise bis zu den Ländern durchzuführen. Noch größere Einheiten, etwa für das gesamte Be­satzungsgebiet, waren je­denfalls zu Anfang, von der französischen Besatzungs­macht nicht vorgesehen. Nach der Teilung Württem­bergs in ein amerikanisches und ein französisches Be­satzungsgebiet umfaßte das letztere alle Kreise süd­lich der Autobahn Karlsru­he-Ulm, sowie Hohenzollern und den bayrischen Kreis Lindau mit einem Sonder­status. Der erste Schritt in diesem Prozeß war die Zulassung von politischen Parteien. Es waren dies die KPD, SPD, CDU und DVP(heute FDP). Die ersten Wahlen waren die Gemeinderats- und Bür­germeisterwahlen im Sep­tember 1946. Vier Wochen später folgten die Wahlen zu den Kreisversammlungen und im Mai 1947 die Land­tagswahlen für ein neues Land Württemberg-Hohen­zollern. Die am 13.Oktober 1946 gewählten Kreisversamm­lungen waren bis zu einem gewissen Grade eine Neu­auflage der Amtsversamm­lungen der früheren würt­tembergischen Oberämter. Sie hatten aber eine erheb­lich größere Bedeutung, weil aus der besonderen Situation der Nachkriegszeit heraus zusätzliche Aufga­ben von ihnen zu erledigen beziehungsweise mitzuer­ledigen waren, wie zum Bei­spiel der Wiederaufbau von Kriegszerstörungen, Maß­nahmen zur Stabilisierung und Überwindung der kriti­schen Ernährungs- und Ver­sorgungslage, etwas später auch die Aufnahme und Ein­gliederung von Vertriebenen und so weiter. All dies sollte in enger Zuammenarbeit mit dem Landrat und der Kreis­verwaltung und natürlich unter strenger Kontrolle der Besatzungsmacht gesche­hen. Im einzelnen gehörte zu den Aufgaben der Kreisver­sammlung: 1. Die Aufstellung des Haus­haltplanes, das heißt die Kontrolle über die Einnah­men und Ausgaben des Kreises. 2. Der Bau und die Unterhal­tung von Nebenstraßen (Kreisstraßen). 3. Die Verwaltung des Per­sonalapparates des Kreises (Festlegung der Größe des Bestandes, der Anstellungs­verhältnisse und so weiter). 4. Die Trinkwasserversor­gung und die Ausführung und Kontrolle der dazu er­forderlichen Arbeiten. 5. Die Einrichtung und Un­terhaltung von Krankenhäu­sern und anderen Fürsorge­einrichtungen(Heil- und Pflegeeinrichtungen, Alten­heime für Bedürftige und so weiter). 6. Einrichtung und Kontrolle von Kreisfachschulen und Abendkursen zur Berufsfort­bildung. 7. Andere Aufgaben, die dem Kreis kraft Gesetzes zustanden. Die Wahl am 13.Oktober 1946 Bei dieser ersten Wahl zur Kreisversammlung waren im Kreis Calw 28 Vertreter der vier zugelassenen Par­teien zu wählen. Im Gegen­satz zu den vorausgegange­nen Gemeinderatswahlen war nur Panaschieren, nicht aber Kumulieren erlaubt. Das Ergebnis sah folgen­dermaßen aus: Die Zahl der Wahlberechtig­ten betrug 53 610. Die Wahl­beteiligung war mit 60,4% relativ niedrig gegenüber 28