Beschaid.Wegen dieser übertrettung ist gemeinschaftlich beschlossen worden, daß folgende Strafen vestgesetzt werden zur Warnung:Johann Georg Böttinger................ 21 XX(Kreuzer) 3 hl(Heller)Simon Rathfelder...................... 11 XXJohannes Schweizer.................... 11 XXAnna Katharina Pflügerin.............. 11 XXAnna Maria Widmajerin................. 11 XXAnna Barbara Rathfelderin............. 11 XXAnna Magdalena Franzin................ 11 XXEs ist diese gelinde Straf deswegen gemacht worden alseine Warnung, da sie wirklichBesserung versprochen undvon denen mehrsten nichts unrechtes bekannt ist. Die Bestätigung der Protocolli bezeugenfolgende Unter-schriften M.Hoffmann Pfarrer JohannesFenchel Johann Jacob Hofmayer Johann Jacob GehringEs wurde Chirurgus Böttingerwegen seinem Aufspielen zumTanz, was nochmals ein Unrecht ist, und Simon Rathfelder und Johannes Schweizerjeder mit einem Nacht Guldenvon Gnädigster HerrschaftOberamt gestraft.“Actum, den 23.Okt. 1831 Unterm heutigen wurden diejenigen Hausväter, welche Lichtkärze zu halten gesonnen waren,vorgefordert, sich vor dem Kirchenkonvent zu melden. Eshaben sich hiezu gemeldet:1) Johann Georg Stahl2) Sebastian Grundler3) Gottlieb Trescher4) Georg Adam Gehring5) Johannes Weiss6) Johannes SchweizerZuerst wurde denjenigen, dieschon früher Lichtgänge gehalten hatten, vorgestellt, dass sie,was durch eine Visitation durchdie Schaarwächter in Erfahrung gebracht worden war,auch heuer ohne vorher angesuchte Erlaubnis die Lichtgänge eröffnet haben und nach früher gefassten Beschlüssen Georg Stahl und Gottlob Trescherwegen dieses ungesetzlichenBetragens jeder um 30 kr.(Kreuzer) in den Heiligen gestraft. Ferner wurde dem Johannes Schweizer die Haltungeines Lichtgangs untersagt,weil er kein Weib habe, undman nicht versichert sein könne, dass er jeden Abend zuHause bleiben könne. Ebensoden Georg Adam Gehring, weilseine Schwieger, mit der er ineinem Hause lebt, Protest gegen die Haltung eines Lichtgangs beym Schultheissenamteingelegt hat. Mit folgendenUnterschriften bekräftigt:Pfarrer WalzSchultheiss HofmayerRathfelder, Schweizer,KleinfelderActum, den 12.Nov. 1841 Beider heute vorgenommenen Regulierung der Lichtkärze meldeten sich mehrere Hausväterund wurden ihnen folgendeBedingungen vorgehalten, unter welchen allein Lichtkärzeabgehalten werden können.1) dass es nicht mehr als 8Mädchen seyn dürfen und dassAlle, und zwar namentlich angezeigt werden müssen, sowieauch dass jede Veränderung,die sich im Laufe des Wintersergibt, anzuzeigen sey.2) Dass pünktlich um 10 Uhrdie Zusammenkünfte geschlossen werden müssen und keinevor 10 Uhr das Haus verlassendarf.3) Dass keinem der ledigenSöhne der Zutritt gestattet werden dürfe bei einem GuldenStrafe. Dass ihnen diese Bedingungen recht seyen, und dasssie für die Befolgung derselbenverantwortlich seyn wollen bezeugen mit ihrer Unterschrift:Heim, Peter Gehring,Friedrich Gehring, Fenchel,GemeinderäteDie Verhandlung bezeugen:Pfarrer Hornberger,Schultheiss Hofmayer,Stahl, Schweizer, GehringSonntags- undFeiertagsheiligungDie ältere Generation wird sichnoch an die Erklärung MartinLuthers zum dritten Gebot imKonfirmationsbüchlein erinnern: