Schule zulieb getan, so möge es ihm nicht zum Ärgsten ausgelegt werden. Dabei solle nicht unberichtet bleiben, wie bei Herzog Christophs und Ludwigs Negierungszeiten Herkommen gewesen sei, daß man die Prälaten im Falle eines Anstandes zuerst zu Landhofmeister, Kanzler und Räten vorgeladen und ihnen ihr Unrecht verwiesen, aber nicht gleich also geschwind entlassen habe. Weil der Herzog, nicht weniger als seine Vorfahren, gegen jedermann, vor allem aber gegen das Predigtamt, gnädig gesinnt sei, hoffe man, der Fürst möge die gegen den Abt gefaßte Ungnade fallen und den alten Mann die wenigen Tage seines Lebens bei der Prälatur verbleiben lassen, im Fall einer Änderung aber ihm für seine langwierigen und nützlichen Dienste ein Leibgeding gewähren
Die Fürsprache hatte keinen Erfolg; es blieb bei der durch Herzog Friedrich I. verfügten Aufhebung der Klosterschule Herrenalb und der Dienstentlassung. Ob Weiß eine Pension erhalten hat, konnte nicht ermittelt werden. Die evangelische Prälatur Herrenalb bestand übrigens zunächst weiter^.
XXI. Im Dreißigjährigen Krieg.
Das Nestitutionsedikt von 1629 bestimmte, daß die Klöster ihren Orden zurückgegeben werden. Zweimal schickte Württemberg Gesandte nach Wien, um Kaiser Ferdinand II. zu bewegen, diese Anordnung fallen zu lassen. Es war umsonst. Auf Grund des Edikts ist das Kloster Herrenalb am 18. September 1630 im Namen des Kaisers durch Johann Eberhard Schenk von Castell und den Oberamtmann von Sulz, Hans Jakob Locher, unter Beiziehung von 100 Musketieren wieder dem Zisterzienserorden Zugewiesen worden.
Der bisherige Salemer Mönch Nikolaus Brenneisen übernahm es als Abt, indem er sich in Begleitung von zwei Konventualen aus der Herberge vor dem Tor in die Kirche begab und Gottesdienst hielt Der Obervogt von Neuenbürg, Jost Faber, erhob zwar gemeinsam mit dem dortigen
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