XV. Flucht aus dem Kloster.
Im August d es Jahres 1530 b egab sich d er Herrenalber Abt Lukas zu einer Badekur nach d em nahenWildbad.Trotz strengsten Verbotes benützten Prior und Konvent des Klosters seine Abwesenheit, um ein Zechgelage unter der Linde abzuhalten.
Am andern Tag liest der Subprior, der eine Strafe für diese Ausschreitung fürchten mochte, seinen Trog (— Truhe) aus dem Kloster wegführen. Als man ihn darüber zur Rede stellte, gestand er unverhohlen, es seien lutherische Bücher darin, die er seiner Mutter nach Pforzheim schicken wolle. Der Fuhrmann war bereits abgefahren. Man holte ihn ein und versuchte, ihn zu bewegen, den Trog zurückzubringen. Allein er weigerte sich unter Berufung auf das kaiserliche Recht. Man mutzte ihn ziehen lassen.
Kurz darauf entwich der Subprior. Einige Tage später schickte er mit dem Schlüssel zu seiner Zelle einen Brief an den Prior, in dem er erklärte, sein Austritt habe mancherlei Gründe, die er jetzt nicht anzeigen könne. Wenn man sie wissen wolle, werde er die Wahrheit sagen. Man solle nicht über ihn zürnen, sondern ihm verzeihen, wenn er jemand beleidigt habe. Der Abt sei so streng gegen ihn gewesen, datz er nimmer habe bleiben können.
Bald nachher erfuhr man, dah ein benachbarter Edelmann ihm die Pfarrei Weiler übertragen habe.
Abt Lukas schrieb, als er von dem Vorfall Kenntnis erhielt, sogleich an die Königlich Österreichische Regierung in Stuttgart, man möge dem Vogt von Neuenbürg befehlen, datz er mit etlichen seiner Amtsuntergebenen in den Ort Weiler einfalle und den entsprungenen Mönch wieder ins Kloster bringe zum abschreckenden Beispiel für andre. Wenn man aber Bedenken trage, das zu tun, solle man wenigstens den König ersuchen, zu veranlassen, datz der Mönch auf irgendeinem Wege wieder zuhanden gebracht werde.
Von seiten der Regierung wurde dann dem Vogt zu Neuenbürg aufgetragen, zu erkunden, ob der Entflohene nicht auf württembergischen Grund und Boden gelockt und dort festgenommen werden könne.
Der Ausgang der Sache ist nicht bekannt").
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