„Geschichte der Grafen von Eberstein" aus der Kirche entfernt und als Brücke über einen Graben verwendet worden. Einen Überrest des Grabmals haben wir vielleicht zu sehen in einem Stein ohne Inschrift, der einen Helm mit bärtigem Kopf, das Ebersteinsche Sekretsiegel, außerdem die Ebersteinrose und einen Schild mit drei Sternen zeigt. Er befindet sich in der nördlichen Seitenkapelle der Herrenalber Kirche.
Merkwürdigerweise hat auch Wilhelm III. von Eberstein in der Schloßkirche zu Pforzheim ein weiteres Grabmal. Wahrscheinlich ist er dort bestattet worden. Diese Annahme geht davon aus, daß er in Pforzheim, wo er zwei Häuser hatte, gestorben ist.
XII. Ein kunstsinniger Abt.
Unter den Äbten, die dem Kloster Herrenalb im Lauf der Jahrhunderte vorgestanden sind, ist ohne Zweifel Johann von Udenheim (Philippsburg) einer der hervorragendsten gewesen.
Durch die Verleihung des Rechtes, die inkala, den Bischofshut und die übrigen bischöflichen Insignien zu tragen, nach dem Gottesdienst die feierliche Benediktion zu erteilen und Kirchengefäße zu weihen, hat Papst Pius II. im Jahre 1459 seine Bedeutung öffentlich anerkannt.
Nicht weniger ehrenvoll als diese Auszeichnung war für Abt Johann die Aufgabe, die der württembergische Graf Eberhard im Bart in seiner „Regimentsordnung" vom 1. Mai 1468 ihm übertragen hat.
Diese „Regimentsordnung" ist von Graf Eberhard am Tag vor seiner durch Uhlands Gedicht „Graf Eberhards Weißdorn" dem Gedächtnis der Nachwelt überlieferten Reise ins Heilige Land aufgesetzt worden. Er bestimmte darin, daß während seiner Abwesenheit bei wichtigeren Fällen der Abt Johann von Herrenalb und der Prior des Karthäuserklosters Eüterstein, Konrad von Münchingen, zu der Beratung und Regierung in geistlichen und weltlichen Sachen beigezogen werden sollten^).
Überdies ließ sich Eberhard vor seiner Abreise nach
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