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kand vorzüglich für dm Schiffsbau zu liefern. Sie hat deßwcgen unterm 24. März 1809 mit der Herrschaft eine Nedereinkunft getroffen, nach der ihr alle zum Hauen er, rvachsenen Tannen in den Kameralwaldungen überlassen werden, wo sie für eine wirkliche Holländer Tanne zz fl. «nd für eine 6c>ger Tanne'zi fl. bezahlen muß, hingegen von allen Abgaben an ConcessionssGeld, Accis, Land, zoll und Weggeld frei ist, und das gefällte Holländerholz entweder unmittelbar auf der Alb in den Rhein oder über da« Gebi'rg in die Enz schaffen darf. Nach dieser Ucber, rinkunft solle halten: eine Holländcrtanne, wenn sie nicht schon stehend von der Gesellschaft als solche angenommen wird, 72 und mehr Fuß Lange und am dünnen Ende rü Zoll Dicke: eine boger Tanne, 62 Fuß Lange und am dünnen Ende ,6 Zoll Dicke: ein Mcßbalkm, 72 Fuß Länge und am dünnen Ende ir bis 16 Zoll, ausschli'cßend, Dicke. Ein Dickbalken, 44 Fuß Länge und am dünnen Ende wenigstens 16 Zoll Dicke. Ein Kreuzdickbalken, 45 bis 50 Fuß Länge und 14 bis 16 Zoll, ausschließend, Dicke.
Im ersten Jahr, wo am meisten Holz gehauen wurde, betrug die Zahlung der Gesellschaft aus dem Neuenbürger Forst Züooa fl., alls dem damaligen Wildberger Forst 25222 fl. Nach einer Durchschnitts; Berechnung der z letztem Jahre aber derbste die Gesellschaft jährlich an das Forst - Cassenamt Neuenbürg nach runden Zahlen 1Ü002 fl. Die gegenwärnge Üebereinkunst gehet' auf Martini istry zu Eitde. ^
Für den Verkauf von eichenem Holz zum Schiffbau KauSler Beschr» 4